Entwurfs- und Ausführungsplanung

Schritt für Schritt zum abgeschlossenen Projekt – der Architekt begleitet Sie

Entscheidend für die erfolgreiche Arbeit eines Architekten ist der Entwurf eines Objekts. Folglich sollten Sie Ihren Architekten schon im frühen Planungsstadium in die Überlegungen mit einbeziehen. Hier die einzelnen Leistungsphasen:


Von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung:

Schon bei der Auswahl des infrage kommenden Grundstücks oder Gebäudes werden die Planungsrechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Bebaubarkeit oder Erweiterung geprüft, Wert und Werthaltigkeit der Immobilie ermittelt. Nutzungs- und Gestaltungsvorstellungen des Auftraggebers werden so bereits sehr früh auf ihre Durchsetzbarkeit hin geprüft.

Sind alle Voraussetzungen gegeben erstellt der Architekt einen ersten Entwurf. In gemeinsamen Planungsgesprächen mit dem Auftraggeber wird der Entwurf weiterentwickelt. Ist der Abstimmungsprozess abgeschlossen, geht es in die Genehmigungsphase. Der Bauantrag wird gestellt. Hier zeigt sich die professionelle Vorarbeit des Architekten: in der Regel wird sie sich in einem reibungslosen Genehmigungsverfahren widerspiegeln. Ist die Baugenehmigung erteilt, gilt es, die generelle Planung in der Ausführungsplanung detailliert auszuführen. Wo es beim Entwurf auf die Größe, Zuordnung, Gestaltung und Nutzung ankommt, wird bei der Ausführungs- und Detailplanung eine „Bauanleitung“ für die ausführenden Firmen erstellt.


Von der Vergabe bis zur Dokumentation:

Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse definiert einheitliche Vorgaben zur Abgabe der Angebote. Nur so ist die nötige Transparenz gewährleistet, um  Leistung und Preis der Anbieter tatsächlich vergleichen zu können. Sobald die Ausschreibungsergebnisse vorliegen, gilt es diese zu prüfen und zu bewerten. Nicht nur der Preis, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Qualität des jeweiligen Anbieters spielen eine wichtige Rolle.
Die Entscheidung ist gefallen, der Zuschlag erteilt. Die Bauphase beginnt. Ziel der  Objektüberwachung ist es, auf Grundlage der Pläne und Leistungsverzeichnisse die Qualität des Bauvorhabens sicherzustellen. Hierbei sind unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften die Firmen zu koordinieren und deren Leistungserbringung zu überwachen.
Ist das Gebäude fertig gestellt, werden die Ausführungsunterlagen sortiert, ggf. aktualisiert und dem Bauherrn zur Dokumentation überlassen. Auch während der anschließenden Gewährleistungszeit steht der Architekt dem Bauherrn selbstverständlich bei der Mängelbeseitigung zur Seite.